Mediation

Auch wenn mit der Mediation im Hinblick auf die Justiz eine Veränderung der Denkweise einhergehen muss, ist die Mediation weder ihr Gegenspieler noch ihr Verteidiger. Es wird lediglich ein Verfahren zur eigenverantwortlichen Konfliktregelung vorgeschlagen.  Es bietet den Beteiligten die Möglichkeit, sich frei zu äußern, ihren Standpunkt und ihre Interessen zu verdeutlichen, ohne dass am Ende ein Gerichtsurteil zu Ungunsten der Konfliktparteien gefällt werden könnte.

Ein neuer Umgang mit Konflikten

Dem Mediator liegt weder daran, den Richter zu ersetzen, noch Gerichtsverfahren durch Mediationsverfahren abzulösen.

Eine unentbehrliche und notwendige Rolle bezüglich des Mandanten

Mediationsverfahren ohne Anwälte sind Mediationsverfahren gegen Anwälte.
Warum gegen Anwälte?
Durch Mediationsverfahren soll für den Mandanten des Anwalts ein positives Ergebnis erzielt werden, d.h. sie werden dem Eid des Anwalts gerecht.

Sicher bildet jedes Mittel, das förderlich ist und vom Anwalt nicht verwendet wird, eine Lücke und ein vergebenes Potential.
Darum richtet sich ein Mediationsverfahren, das vom Anwalt nicht genutzt wurde, gegen ihn und vor allem gegen seinen Mandanten.
Mediationsverfahren ersetzen keine Anwälte, im Gegenteil: Der Anwalt spielt eine entscheidende und wesentliche Rolle.
Ist das Mediationsverfahren erst einmal in Gang gesetzt, behält der Anwalt weiterhin seine beratende Funktion.
Somit müssen auch die Anwälte der Konfliktparteien alles tun, um das Verfahren in eine gütliche Einigung und ein für beide Seiten zufriedenstellendes Ergebnis zu führen.                                                                                      

Die Wahl des Mediators

Bei einem konventionellen Mediationsverfahren übernehmen die Anwälte und/oder die beiden jeweiligen Konfliktparteien die Verantwortung, einen Mediator zu bestimmen. Es ist wichtig, einen professionellen und zuverlässigen Mediator auszuwählen, der bereits über einen soliden Erfahrungsschatz verfügt. Bei der gerichtlichen Mediation trifft der Richter die Entscheidung der Ernennung des Mediators.

Wird das Verfahren durch eine Vereinbarung abgeschlossen, obliegt den Anwälten weiterhin die Aufgabe, diese in einem Vereinbarungsprotokoll festzuhalten, das sie dann bei zuständigen Behörden genehmigen lassen.